Zugehörigkeit

Kirchliche Anerkennung für Gemeinschaft “Chara”

Die Gemeinschaft “Chara” gehört der “Charismatischen Erneuerung in der katholischen Kirche (CE)” an. Das Grundlagenpapier der CE “Der Geist macht lebendig” wurde 1987 von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) bestätigt. Die vom Rat der CE verabschiedete “Ordnung” der CE wurde der Pastoralkommission der DBK vorgelgt und offenbar bis Dezember 2004 nicht beanstandet (Schreiben des Sekretärs der DBK vom 1.12.2004).
Damit ist der Gemeinschaft “Chara” als kirchliche Gruppierung anerkannt.
Schreiben von Dr. Huber, Speyer den 9. Juni 2005

Auszug aus einem Schreiben des Bischöflichen Ordinariats Speyer:

“[..] die Ziele der Gemeinschaft bewegen sich im Rahmen der kirchlichen Zwecke, die in den cc. 215 und 298 § 1 CIC definiert sind. [..] Die Gemeinschaft Chara in der charismatischen Erneuerung in der katholischen Kirche in Deutschland wird daher als private kirchliche Verienigung ohne kirchliche Rechtspersönlichkeit anerkannt. [..] Der Vereinigung wird gemäß c. 1265 § 1 CIC bis auf Weiteres die Erlaubnis erteilt, für ihre Zwecke Spenden zu sammeln.”

Speyer, den 8. November 2005
Peter Schappert, Generalvikar